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Kanton zürich | pk 48


​Unter dem entsprechenden Beruf sind alle Informationen zu finden, welche für das Qualifikationsverfahren relevant sind.
  Prüfungskommission 48
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Für Kandidatinnen und Kandidaten

​Wegleitung
​QV 2025

Was tun bei Krankheit oder Unfall? Was passiert, wenn man verspätet am Prüfungsort eintrifft? Die Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten hilft weiter...

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Allgemeine Informationen

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AUFGEBOTE

Die Aufgebote werden den Kandidatinnen und Kandidaten sowie den Lehrbetrieben spätestens 4 Wochen vor Beginn der ersten Prüfung zugestellt.
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PRÜFUNGSRESULTAT

Bis zum 11. Juli 2025 werden alle Zürcher Kandidatinnen und Kandidaten über ihre QV-Resultate informiert.
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PERSONALIEN

Änderungen von Personalien, Adresse oder Heimatort, sind umgehend dem Bereich Qualifikationsverfahren des MBA's zu melden: qv@mba.zh.ch
Weiterführende Links

Nachteilsausgleich

Lernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (wie Dyslexie, Dyskalkulie oder AD(H)S) können Massnahmen zum Nachteilsausgleich beantragen.
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Mittelschul- und Berufsbildungsamt Zürich

Kontaktformular

Sie haben Fragen zum Qualifikationsverfahren? Wenn Sie das Kontaktformular ausfüllen und absenden, nehmen wir per Mail mit Ihnen Kontakt auf.
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Qualifikationsverfahren

nicht bestanden

Nicht bestandene Qualifikationsbereiche (Prüfungsfächer) können nach einem Jahr, und höchstens zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Bereiche (alle Fächer mit Note 4.0 oder mehr) werden nicht mehr geprüft.
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    Allgemeine Anfragen PK 48

    Kontaktieren Sie mittels unten stehendem Formular das Sekretariat/Aktuariat der Prüfungskommission 48 oder
    rufen Sie an unter der Nummer 079 351 39 55

    E-Mail: ladina.schoch@mba.zh.ch

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    Max file size: 20MB
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